16.02.2015 - Was genau ist das Bestellerprinzip und wann kommt es?

16.02.2015 - Was genau ist das Bestellerprinzip und wann kommt es?

Was ist das Bestellerprinzip? 

Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge, welche voraussichtlich im Frühling 2015 in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Wer bestellt, der bezahlt.

Wann kommt das Bestellerprinzip? 

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Noch ist unklar, wann dieses abgeschlossen ist. Fest steht, dass das In-Kraft-Treten erst zum ersten Tag des zweiten Kalendermonats, der auf die Verkündung folgt, erfolgen kann. Ein Beispiel: Würde das parlamentarische Verfahren z. B. im Februar abgeschlossen, könnte das Bestellerprinzip frühestens zum 1. April in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich damit auch dieser Startpunkt. Dies könnte beispielsweise bei inhaltlichen Korrekturen geschehen.

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf? 

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

Unsere Leistung

Unser Vermietungsservice bietet Ihnen alles aus einer Hand! Wir besichtigen Ihr Mietobjekt mit den Interessenten, suchen den geeigneten Mieter (inklusive SCHUFA-Auskunft) aus und erstellen den Mietvertrag. Wir sind bei der Vertragsunterzeihcnung dabei, begleiten Sie zur Wohnungsübergabe und erstellen ein Übergabeprotokoll.

Wir finden den Mieter, der zu Ihnen passt!

Verkauf Ihrer Immobilie: 

Wir führen eine Preisanalyse für Ihre Immobilie durch und verkaufen diese zum marktgerechten Preis. Wir übernehmen die Besichtigungen und verhandeln in Ihrem Auftrag bis zur notariellen Beurkundung.

Wir finden den passenden Käufer für Ihr Objekt!

Wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand zum neuen Bestellerprinzip